Tipps und Leitlinien für Abschlussarbeiten

Tipps und Leitlinien für Abschlussarbeiten

TH Köln, Fakultät 07, Institut für Nachrichtentechnik, Bereich Informatik

Prof. Dr. C. Vogt


Stand: Juli 2023


Aus gegebenem Anlass weise ich ausdrücklich auf die Regeln für den Umgang mit wörtlichen Zitaten hin!

   Inhalt

Der folgende Text bezieht sich größtenteils sowohl auf Bachelor- als auch auf Master-Arbeiten. Auf Unterschiede wird explizit hingewiesen. Zugrundegelegt werden die Prüfungsordnungen und Studienverlaufspläne von 2013; bei anderen Ordnungen gelten ggf. andere rechtliche Regelungen und Fristen. Rechtsverbindlich sind nur diese Ordnungen und andere offizielle Hochschuldokumente. Sollten es also Widersprüche zwischen diesem Text (der nicht fortlaufend aktualisiert wird) und den Hochschuldokumenten geben, so gelten letztere!

Es wird auch auf die offiziellen Anforderungen für die Abgabe der Arbeit hingewiesen.

1. Zweck und Ausrichtung der Arbeit

Die Abschlussarbeit ist die letzte Phase Ihres Studiums. Hier sollen Sie zeigen, dass Sie eine ingenieurwissenschaftliche Aufgabe selbstständig mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden und innerhalb einer beschränkten Frist bearbeiten können. Eine solche Aufgabe ist in der Regel praxisorientiert und hat meist einen konstruktiven, entwurfstechnischen und / oder experimentellen Charakter: Sie müssen also ein gegebenes Problem lösen und dabei praktische und theoretische Kenntnisse aus Ihrem Studium einsetzen. Im Master-Studium sind allerdings auch theoretische Aufgabenstellungen möglich.

Ihr Betreuer wird sich bemühen, die Aufgabenstellung der Arbeit möglichst genau festzulegen. Oft ergibt sich aber die endgültige Ausrichtung und Zielsetzung erst während der Einarbeitungsphase, wozu insbesondere Ihre Überlegungen beitragen werden. In jedem Fall ist die Aufgabenstellung nicht mit dem zu vergleichen, was Sie in manchen Praktika kennengelernt haben: Sie bekommen keine Liste von Arbeitspunkten, die Sie dann Schritt für Schritt abarbeiten, sondern Sie müssen sich selbst überlegen, was im Einzelnen zu tun ist und wie Sie Ihre Vorgehensweise organisieren. Ihr Betreuer wird Sie dabei beraten, er wird aber nicht jeden Einzelschritt überwachen und "abhaken". Gefordert ist also eine selbstständige Arbeitsweise!

Zur Lösung der Aufgabe gehört neben der praktischen Arbeit eine schriftliche Ausarbeitung, die eine Definition der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang sowie eine Beschreibung, Begründung und Diskussion des Lösungswegs und der Ergebnisse enthält. In der schriftlichen Ausarbeitung kommt also der theoretisch-wissenschaftliche Aspekt der Abschlussarbeit zum Tragen. Je nach Art des Abschlusses sind der praktische und der theoretisch-wissenschaftliche Aspekt unterschiedlich stark gewichtet:

Eine Arbeit kann entweder in der Hochschule selbst oder auch in einer externen Einrichtung, insbesondere einem Wirtschaftsunternehmen, erstellt werden. Auf einige wichtige Punkte in diesem Zusammenhang geht der letzte Abschnitt dieses Texts ein.

2. Zeitlicher Ablauf

Die Arbeit beginnt mit der Absprache des Themas und der Randbedingungen zwischen Kandidaten/-tin und Betreuer/-in (im Folgenden wird zur Vereinfachung jeweils nur die männliche Form benutzt). In einer anschließenden Einarbeitungsphase sollen Sie sich mit dem Thema vertraut machen, sich in die nötigen Grundlagen einarbeiten und die weitere Vorgehensweise planen.

Bereits in der Einarbeitungsphase müssen Sie engen Kontakt mit Ihrem Betreuer halten und ihm über Ihre Fortschritte berichten - vorzugsweise im persönlichen Gespräch, aber auch per Mail. Wenn Sie ihm dabei Dokumente schicken (in der Regel kurze Texte oder Übersichtsgrafiken), so vermerken Sie auf jedem Dokument Ihren Namen, das Datum, das Thema Ihrer Arbeit und ggf. eine Versionsnummer sowie Unterschiede zu früheren Versionen, so dass Ihr Betreuer Ausdrucke, die er von solchen Dokumenten macht, klar zuordnen kann. Für das Halten des Kontakts sind Sie selbst verantwortlich, denn der Betreuer wird Ihnen nur in den seltensten Fällen "hinterherlaufen". Lassen Sie länger nichts von sich hören oder dehnt sich die Einarbeitungszeit ungebührlich lange aus, so wirkt sich das negativ auf die Note aus, denn "Leistung ist Arbeit geteilt durch Zeit". Im Extremfall kann ein solcher Schlendrian dazu führen, dass Ihnen das Thema wieder entzogen wird und Sie von vorn beginnen müssen.

Die eigentliche Bearbeitungsphase wird durch die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt eingeleitet. Im Bachelor-Studiengang "Technische Informatik" ist Voraussetzung für die Anmeldung, dass das Modul "IT-Projektmanagement (IPM)" bestanden ist. Hierzu muss der "IPM-Vortrag" gehalten werden, der Ergebnisse der Einarbeitungsphase und die Planung für die weitere Arbeit darstellt.

Bei der Anmeldung werden das Rahmenthema der Arbeit offiziell festgelegt (allerdings noch nicht die endgültige Formulierung des Themas, die später zum Titel der schriftlichen Fassung wird) sowie Referent (= Betreuer der Arbeit) und Korreferent (= Zweitprüfer) benannt. Spätestens jetzt müssen Sie also einen Korreferenten gefunden haben; es ist jedoch dringend anzuraten, sich schon während der Einarbeitungsphase darum zu kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem sollte bei der Anmeldung der erste Entwurf einer Gliederung für die spätere schriftliche Fassung vorliegen, um eine Übersicht darüber zu haben, welche Teile der Arbeit schon in Angriff genommen wurden und was noch zu erledigen ist.

Die Bearbeitungsphase dient zur Ausarbeitung der praktischen Lösung und der schriftlichen Fassung. Sie darf die Dauer von drei Monaten (bei einer Bachelor-Arbeit) bzw. fünf Monaten (bei einer Master-Arbeit) nicht überschreiten; auf Antrag kann sie einmalig verlängert werden. Die Frist beginnt mit der Anmeldung der Arbeit (maßgeblich ist das auf dem Anmeldungsformular eingetragene Datum) und endet mit der Abgabe der schriftlichen Fassung beim Dekanat der Fakultät 07. Wird die Frist überschritten, so gilt die Arbeit als nicht bestanden!

Die Arbeit wird nach ihrer Abgabe von Betreuer und Korreferent gelesen. Anschließend legen beide die Note fest, die Ihnen dann im Anschluss an das Kolloquium mitgeteilt wird.

Das Kolloquium selbst ist die Abschlussprüfung Ihres Studiums. Es ist ein Prüfungsgespräch zwischen den Betreuern und Ihnen, ggf. mit einem vorangehenden Vortrag über Ihre Arbeit. Der Termin für das Kolloquium wird durch Absprache zwischen den beiden Referenten und Ihnen festgelegt. Das Kolloquium kann aber erst stattfinden, wenn die Referenten die Arbeit gelesen haben; man sollte hierfür mit mehreren Wochen rechnen.

Selbstverständlich müssen Sie in allen Phasen der Arbeit Kontakt mit Ihrem Betreuer und (etwas loser) mit Ihrem Korreferenten halten, also insbesondere mit ihnen Rücksprache vor Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise halten und sie über Teilergebnisse der Arbeit informieren. Hierzu gehört auch eine Vorführung der praktischen Lösung der Aufgabe. Die Betreuer haben ein offenes Ohr für Fragen und Probleme und bemühen sich, Ihnen weiterzuhelfen. Allerdings können nur einfache Fragen spontan "zwischen Tür und Angel" oder per E-Mail besprochen werden; für alles Weitere sollten Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, was allerdings nicht immer von heute auf morgen möglich ist.

3. Einarbeitung

Die Einarbeitungsphase dient zum Einstieg in die Arbeit: Erstens sollen Sie sich hier mit dem Themengebiet näher vertraut machen. Hierzu gehört eine Einarbeitung in die benötigten Grundlagen und in die zu verwendenden Werkzeuge, wie z.B. Hardware-Plattform, Betriebssystem- und Programmierumgebung usw.

Zweitens muss eine Materialsammlung erstellt werden: Zwar wird vom Betreuer einiges vorgegeben, wie z.B. Hinweise auf verwandte Arbeiten, Literaturtipps und relevante WWW-Adressen, aber meist sind weitere Recherchen nötig. Neben der traditionellen Vorgehensweise (Diskussion mit Kommilitonen und Betreuern, Suche in der Bibliothek) bezieht man heute viele Informationen aus dem Internet. Man muss dabei allerdings vorsichtig sein, was die Vertrauenswürdigkeit der Quellen betrifft. Insbesondere bietet Wikipedia zwar meist einen guten Einstieg in eine bestimmte Thematik; man sollte aber weiter zu den Originalquellen vorstoßen und dann diese (und möglichst nicht Wikipedia!) im Quellenverzeichnis angeben.

Drittens können und sollen schon in der Einarbeitungsphase einzelne Bausteine der Lösung erarbeitet werden. Man kann hier z.B. einzelne Softwarekomponenten erstellen, die später benötigt werden, oder Abschnitte der schriftlichen Arbeit vorformulieren.

Schließlich soll am Ende der Einarbeitungsphase das weitere Vorgehen geplant werden: Das Thema ist einzugrenzen, und die folgenden Arbeitsschritte sind festzulegen. Es ist hilfreich, hier einen Zeitplan aufzustellen, der insbesondere genügend Zeit für die Anfertigung der schriftlichen Fassung vorsehen muss. Außerdem sollte hier eine erste Gliederung (also ein "Inhaltsverzeichnis") der schriftlichen Fassung erstellt werden.

4. Bearbeitungsphase

In der Bearbeitungsphase wird es dann ernst, denn erstens muss hier die praktische Lösung der gestellten Aufgabe und zweitens die schriftliche Fassung erarbeitet werden. Beides sollte nebenläufig entstehen, praktische und "schriftstellerische" Arbeit sollten also einander abwechseln. Das nebenläufige Schreiben hilft, sich über die Ergebnisse und die nächsten Arbeiten klar zu werden, und außerdem wird die Gefahr vermindert, dass in der Endphase nicht mehr genug Zeit zum Schreiben bleibt.

Wie die praktische Lösung erarbeitet wird, hängt natürlich stark vom Thema ab. Generell gilt aber folgendes: Sie sollten versuchen, sich so gut wie möglich an Ihren Zeitplan und an die Gliederung, die ja die anstehenden Schritte festlegt, zu halten. Es hilft Ihnen nichts, wenn Sie die Grundlagen gut und gründlich bearbeiten, Ihnen dann aber die Zeit für die eigentliche Lösung fehlt. Die Kunst liegt darin, sich auf die wichtigen Dinge zu konzentrieren. Verzetteln Sie sich nicht in Einzelheiten, sondern arbeiten Sie den geplanten Lösungsweg Schritt für Schritt ab. Sollte sich herausstellen, dass einige Punkte mehr Zeit brauchen als geplant, dann muss der Plan natürlich angepasst werden. Sollte dabei sogar eine Einschränkung des Themas erforderlich sein, müssen Sie mit Ihrem Betreuer darüber sprechen.

Wichtige Schritte und Ergebnisse müssen so dargestellt werden, dass der Lösungsweg, die Struktur der Lösung und die Aufgaben und Funktionsweisen der einzelnen Komponenten der Lösung klar werden. Neben einer angemessenen textuellen Beschreibung in der schriftlichen Fassung muss hierfür der Programmcode geeignet kommentiert und dokumentiert werden.

5. Die schriftliche Fassung

6. Externe Arbeiten und eigene Themenvorschläge

Sie müssen nicht unbedingt ein Thema bearbeiten, das von einem Professor angeboten wird, sondern Sie können gern selbst Vorschläge machen - entweder Themen, die Sie sich selbst überlegt haben, oder Themen, die von externer Seite (z.B. einer Firma, bei der Sie arbeiten) an Sie herangetragen wurden. In beiden Fällen wird der Professor Sie wahrscheinlich zunächst auffordern, die Themenstellung in einem kurzen Text schriftlich darzustellen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die Betonung liegt hier auf "kurz": Legen Sie auf einer Seite (oder allerhöchstens zwei Seiten) knapp und prägnant dar, was Ihre Absicht ist. Gehen Sie aber nicht ins Detail; Details werden erst später besprochen. Verzichten Sie auf ein Deckblatt oder Ähnliches, denn das Dokument soll auf einem Papierblatt ausgedruckt werden können.

Für externe Abschlussarbeiten (also Arbeiten, die in einer Firma, einer öffentlichen Einrichtung oder einer wissenschaftlichen Institution angefertigt werden sollen), sind eine Reihe weiterer Regeln zu beachten: Noch bevor man als Student mit einer Firma Verhandlungen über eine Arbeit aufnimmt, sollte man zuerst und rechtzeitig mit einen potentiell betreuenden Professor sprechen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es vielfach zu Schwierigkeiten kommt, wenn Studenten bei einer Firma Werkstudentenverträge mit dem Ziel einer externen Abschlussarbeit abschließen, ohne zuvor das Einverständnis eines betreuenden Professors einzuholen. Solche Schwierigkeiten treten natürlich nicht auf, wenn der Hochschullehrer selbst einen entsprechenden Firmenkontakt hat und von sich aus eine externe Arbeit anbietet.

Der Vorschlag für ein Thema wird im allgemeinen von externer Seite kommen, da ja dort ein Interesse an der Bearbeitung einer bestimmten Aufgabe besteht. Bevor jedoch die Arbeit beginnen kann, muss dieser Vorschlag vom potentiellen Betreuer akzeptiert werden. Der Betreuer wird insbesondere prüfen, ob das Thema für eine Abschlussarbeit geeignet (d.h. fachlich anspruchsvoll genug) und zudem für den Betreuer von Interesse ist (d.h. ob das Thema in sein Fachgebiet passt und eine anwendungstechnisch interessante Fragestellung enthält). Das Thema sollte so genau wie möglich abgegrenzt sein, um nachträglichen Erweiterungen vorzubeugen, die zwar im Interesse der Firma, nicht jedoch im Interesse des Themas und des Studenten liegen.

Die Arbeit selbst wird im allgemeinen in der anbietenden Einrichtung durchgeführt, die damit die Arbeitsumgebung sowie auch meist eine unmittelbare fachliche Betreuung bereitstellt. Bevor Sie also mit der Arbeit beginnen, müssen diese beiden Punkte (Arbeitsplatz und personelle Zuständigkeit) geklärt sein. Der hochschulseitige Betreuer begleitet die Arbeit von außen, macht sich z.B. bei Besuchen ein Bild von den Anforderungen und Arbeitsergebnissen und steht bei Problemen, die nicht mit dem externen Betreuer geklärt werden können, beratend zur Seite. Die Verantwortung, den Hochschul-Betreuer von Fortschritten der Arbeit zu informieren und ihn bei wesentlichen Entscheidungen zu konsultieren, liegt beim Studenten. Die Beurteilung der Arbeit ist Sache der Hochschule, also von Betreuer und Korreferent, wobei natürlich der externe Betreuer eingeladen ist, seine Eindrücke und sein Urteil über die Arbeit darzulegen und mit der Hochschulseite zu besprechen. Zudem kann, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der externe Betreuer als Korreferent auftreten.


Prof. Dr. Carsten Vogt, 31.7.2023